Natur und Umwelt
Schutzgebiete
Dieses Thema umfasst eine Reihe an Themen. Jedes einzelne Thema lässt sich auch einzeln hinzuladen. Folgende Schutzgebiete bieten wir an:
- § 32-Biotope
- Einzelnaturdenkmale
- FFH Gebiete
- Flächige Naturdenkmale
- Landschaftsschutzgebiete (LSG)
- Natura 2000 (Vogelschutzgebiete)
- Naturpark
- Naturschutzgebiete (NSG)
- Wasserschutzgebiete (WSG)
§ 32-Biotope orientieren sich am § 32 NatSchG - Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (NatSchG). Der Pa-ragraph 32 berücksichtigt die besonders geschützten Biotope. Dazu zählen z.B. Moore, Feldhecken, Hohlwege, natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer sowie offene Felsbildungen.
FFH-Gebiete sind Schutzgebiete, die durch die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen geschützt sind.
Genauere Beschreibung der Schutzgebiete finden Sie unter dem Link Schutzgebietskategorien. Gesetzliche Grundlage für die Wasserschutzgebiete ist das Wasserhaushaltsgesetz
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Weitere Informationen
Hochwasser Gefahrenkarte
In diesem Thema finden Sie die HQ100-Hochwasser-Flächen, die dazugehörigen Schutzeinrichtungen und den Brückenstatus. Der Begriff HQ100 zeigt ein Hochwasser, dass statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die betroffenen Brücken erhalten einen Status. Dieser kann „eingestaut“ heißen oder „nicht eingestaut“. Zudem gibt es Stauanlagen und Schutzeinrichtungen. Mit Hilfe dieser Informationen können Sie erkennen, welche Flächen bei HQ100 überflutet sein werden und welche Brücken dann noch nutzbar sind. Durch die Sicht auf Schutzanlagen lassen sich Prognosen auf die Entwicklung einer Hochwasser-Situation ableiten. Alle Informationen sind in öffentlichen Planungen und bei Versicherungen zu berücksichtigen.
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Weitere Informationen
Bienensachverständige
Hier finden Sie Auskunft, an welchen Bienensachverständigen Sie sich an Ihrem gewählten Standort wenden können.
Link zur Karte: Bienensachverständige
Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Wespen oder Hornissen wenden Sie sich bitte an die zuständige Naturschutzbehörde des Rems-Murr-Kreis.